Diese Internetseite wurde für das Fahrpersonal auf den Frankfurter Taxis erstellt.

 

INFOLINE zur Geschäftsstelle

069 - 79 20 79 11

 

 

 

Mit der Einfahrt auf die angemieteten Halteplätze der Taxi Vereinigung Frankfurt am Flughafen Frankfurt/Main - mit einem dazu berechtigten TAXI - wird als Taxifahrpersonal die derzeit gültige Halteplatzordnung als verbindlich anerkannt.
 
    Die zusätzlichen Regelungen
 Charterregelung  und  Kurzstreckenregelung  neben der  Halteplatzordnung
zum Taxiverkehr sind verbindlich.
 
Die jeweils gültige Charterliste wird immer in dem aktuellen Taxi-Journal veröffentlicht.
Alle Veröffentlichungen von Charterlisten in den voran gegangenen Taxi-Journalen verlieren damit ihre Gültigkeit
 

 

 

Zusammenstellung von wichtigen Links und Dateien für die Taxifahrerinnen und Fahrer:

 

Die Ärzte der Prävent GmbH führen in der Taxi-Vereinigung Untersuchungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch. Ausführliche Informationen bekommen Sie wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken oder sich direkt an die Geschäftsstelle wenden!

Untersuchungen an jedem 1. oder 3. Mittwoch im Monat in der Geschäftsstelle der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.

 

 

Nachfolgend weitere Information über:

 

 DIE CHARTERGRUPPEN  

 

A

1-30

A

31-60

A

61-90

B

91-120

B

121-150

B

151-180

C

181-210

C

211-240

C

241-270

D

271-300

D

301-330

D

331-360

E

361-390

E

391-420

E

421-450

F

451-480

F

481-510

F

511-540

G

541-570

G

571-600

G

601-630

H

631-660

H

661-690

H

691-720

I

721-750

I

751-780

I

781-810

J

811-840

J

841-870

J

871-900

K

901-930

K

931-960

K

961-990

L

991-1020

L

1021-1050

L

1051-1080

M

1081-1110

M

1111-1140

M

1141-1170

N

1171-1200

N

1201-1230

N

1231-1260

O

1261-1290

O

1291-1320

O

1321-1350

P

1351-1380

P

1381-1410

P

1411-1440

R

1441-1470

R

1471-1500

R

1501-1530

S

1531-1560

S

1561-1590

S

1591-1620

T

1621-1650

T

1651-1680

T

1681-1712

 

Kontakt

Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.

Service für den Flughafen

Breitenbachstraße 1

60486 Frankfurt am Main

 

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammen gestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.


Hier geht's weiter:


Anforderung an die Fahrzeugführer/innen

Anforderungskatalog

*        Gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und EU Führerschein der Klasse B

*        Nachweis zur Ortkenntnis des Frankfurter Pflichtfahrgebietes

*        Gültige TTC-Karte der Taxi-Vereinigung

*        Eine der Fahrgasterwartung entsprechende saubere und ordentliche Kleidung

 

 

 

 

 

 

Anforderung an die Taxifahrzeuge

Fahrzeuganforderung

 

 

*        Kennzeichnung des Taxis gemäß den BOKraft-Anforderungen

*        Deutlich sichtbar im Heckfenster angebrachte Ordnungsnummer

*        Gültige Halbjahresplakette der Taxi-Vereinigung

*        Sichtbare Charterbuchstaben in der Frontscheibe und im Heckfenster

 

Von der Bereitstellungsberechtigung ausgenommen

Ausgenommene Taxis (Taxinummern)

 0559    1078    1430    1572    1598    1680    1683    1689    1706

 

 

 

 

Auf Dauer von der Anfahrt ausgenommenes Fahrpersonal 

 

Ausgenommenes Fahrpersonal (TTC-Chipkartennummer)

 000 000   

Alle Angaben werden sorgfältig zusammen gestellt und sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

© TAXI-VEREINIGUNG FRANKFURT AM MAIN e.V.   Aktualisiert Freitag, 10. April 2009

 

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